Die motorbezogene Versicherungssteuer besteuert den Besitz von zugelassenen Pkw und Motorrädern (und alle weiteren Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, die haftpflichtversichert sind; Traktoren beispielsweise ausgenommen) in Österreich – und zwar ganz egal, ob das Fahrzeug gefahren wird oder nicht. Sie ist verpflichtend und wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie eingehoben.
Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Erstzulassungsdatum, der Motorleistung oder den CO₂-Emissionen. Seit 1. Jänner 2026 gibt es zudem eine Anpassung der Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge um rund 35 Euro. Mit unserem Rechner für die motorbezogene Versicherungssteuer finden Sie schnell heraus, wie viel Sie jährlich bezahlen müssen.
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Steuer auf den Besitz eines zugelassenen Fahrzeugs. Sie betrifft vor allem:
Die Steuer wird über die Kfz-Versicherung abgeführt.
Wichtig: Die Steuer muss bezahlt werden, sobald ein Fahrzeug zugelassen ist – unabhängig davon, ob es tatsächlich genutzt wird oder stillsteht.
Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer hängt vom Datum der Erstzulassung (EZ) des Fahrzeugs ab. Je nach Zeitpunkt gelten unterschiedliche Berechnungsmodelle.
Wichtige Faktoren sind:
Tipp zur Steuerersparnis:
Wer die Steuer möglichst niedrig halten möchte, sollte also – je nach Modell – auf moderate Motorleistung, niedrige CO₂-Emissionen, effiziente Motoren und niedriges Fahrzeuggewicht achten.
Für nahezu alle Fahrzeuge, die seit 1. Jänner 2026 erstmals zugelassen werden, ist die motorbezogene Versicherungssteuer gestiegen. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt: + 34,56 € pro Jahr
Wichtig: Für Fahrzeuge, die bereits vor 2025 zugelassen wurden, ändert sich nichts.
Bei Fahrzeugen mit Plug-In-Hybrid-Antrieb sind für jedes Kilowatt des Verbrennungsmotors und jedes Gramm CO2 über dem entsprechenden Abzugswert 0,72 Euro monatlich zu zahlen (Mindestmenge 5 kW bzw. 5 g CO2).
Bei Elektroautos erfolgt die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer anders als bei Verbrennern.
Die Steuer wird anhand von
berechnet.
Für Wohnmobile gibt es seit 1. Juni 2023 eine steuerliche Erleichterung. Für Wohnmobile der Aufbauart SA mit Basisfahrzeug Klasse N gilt: Die motorbezogene Versicherungssteuer wird nur mehr nach der Motorleistung (kW) berechnet.
Diese Regelung gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Oktober 2020.
Wichtig: Eine Rückzahlung bereits bezahlter höherer Steuerbeträge gibt es nicht.
Da die genaue Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer von mehreren Faktoren abhängt, ist eine manuelle Berechnung oft kompliziert.
Mit unserem Rechner für die motorbezogene Versicherungssteuer finden Sie in wenigen Sekunden Ihre jährliche Steuer heraus.
Einfach Fahrzeugdaten eingeben und sofort Ergebnis erhalten.
Muss ich die motorbezogene Versicherungssteuer zahlen, wenn ich das Auto nicht fahre?
Ja. Die Steuer fällt für jedes zugelassene Fahrzeug an – unabhängig davon, ob es tatsächlich genutzt wird oder nicht.
Wie wird die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt?
Die Steuer wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben. Ihre Versicherung führt den Betrag automatisch an das Finanzamt ab.
Sind Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?
Nein. Auch bei Elektroautos fällt die Steuer an. Allerdings erfolgt die Berechnung nach Motorleistung und Gewicht.