Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Frage: Wie wirkt sich ein Wechsel des Firmenwagens auf den Sachbezug aus?
Antwort: Wird ein Firmenauto gegen ein anderes Fahrzeug getauscht, wird der Sachbezug neu berechnet. Maßgeblich sind dabei die Anschaffungskosten und der CO₂-Wert des neuen Fahrzeugs im Jahr der Erstzulassung. Ein Wechsel kann daher zu einer höheren oder niedrigeren steuerlichen Belastung führen.
Frage: Kann der Sachbezug reduziert werden, wenn das Firmenauto kaum privat genutzt wird?
Antwort: Ja. Wird das Fahrzeug nachweislich weniger als 500 km pro Monat privat gefahren, kann der halbe Sachbezug angesetzt werden. Voraussetzung ist ein lückenloses Fahrtenbuch, das die geringe Privatnutzung eindeutig dokumentiert.
Frage: Gilt der Sachbezug auch bei Homeoffice oder überwiegender beruflicher Nutzung?
Antwort: Ja. Auch bei überwiegender beruflicher Nutzung oder regelmäßigem Homeoffice fällt der Sachbezug an, sobald das Firmenauto privat genutzt werden darf. Bereits die Möglichkeit der Privatnutzung ist steuerpflichtig.
Frage: Was passiert mit dem Sachbezug während eines Krankenstands oder Urlaubs?
Antwort: Solange das Firmenauto weiterhin zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, bleibt der Sachbezug aufrecht. Wird das Fahrzeug jedoch nachweislich beim Arbeitgeber abgestellt und nicht privat genutzt, kann der Sachbezug für diesen Zeitraum entfallen.
Frage: Sind Hybridfahrzeuge beim Sachbezug in Österreich begünstigt?
Antwort: Plug-in-Hybride sind nur dann begünstigt, wenn ihr CO₂-Ausstoß unter dem jeweiligen Grenzwert (2026: 126 g/km) liegt. Ein vollständiger Entfall des Sachbezugs gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit 0 g CO₂-Ausstoß, also reine Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge.