Sachbezug für Firmenwagen in Österreich: Stand 2026

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Wer in Österreich ein Firmenauto fährt, muss für die Privatnutzung einen Sachbezug versteuern. Wird ein Firmenauto auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, gilt dies steuerlich bereits als Privatnutzung. In diesem Fall entfällt für Arbeitnehmer*innen in Österreich die Pendlerpauschale sowie der PendlereuroWie hoch der Sachbezug 2026 ausfällt und welche Fahrzeuge steuerlich begünstigt sind, erfahren Sie hier.


Was versteht man unter einem Sachbezug?

In Österreich bezeichnet ein Sachbezug die Gewährung von Vorteilen in Form von Waren (z. B. einen Firmenwagen) oder Dienstleistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt erhalten und nicht bar ausgezahlt werden. Es handelt sich also um einen nicht-monetären Lohnbestandteil. Für steuerliche Zwecke werden Sachbezüge in Österreich als Teil des Einkommens betrachtet. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich steuerpflichtig sind. Es gibt jedoch Sonderregelungen oder Freibeträge für bestimmte Sachbezüge.


Grundregel für den Sachbezug

Für die private Nutzung eines Firmenwagens wird in Österreich ein monatlicher Sachbezug angesetzt. Dieser beträgt:

  • 1,5 % der Anschaffungskosten (max. 720 €) für emissionsarme Fahrzeuge
  • 2 % der Anschaffungskosten (max. 960 €) für Fahrzeuge über CO₂-Grenzwert
  • 0 % Sachbezug für reine Elektrofahrzeuge

Diese Regelung gilt österreichweit für alle Firmenwagen seit 2016.


CO2-Grenzwert für Dienstwagen 2026

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß im Jahr der Erstzulassung. Seit der Umstellung auf den WLTP-Messzyklus (April 2020) gelten neue Grenzwerte.

CO₂-Grenzwert 2026: 126 g/km (nach WLTP)

Liegt das Fahrzeug unter dem Grenzwert, so wird der ermäßigte Sachbezug herangezogen. Liegt er darüber, wird der volle Sachbezug verrechnet.

Wichtig: Maßgeblich ist immer das Erstzulassungsjahr des Fahrzeugs. Der einmal festgelegte Sachbezug bleibt dauerhaft gleich.


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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Frage: Wie wirkt sich ein Wechsel des Firmenwagens auf den Sachbezug aus?

Antwort: Wird ein Firmenauto gegen ein anderes Fahrzeug getauscht, wird der Sachbezug neu berechnet. Maßgeblich sind dabei die Anschaffungskosten und der CO₂-Wert des neuen Fahrzeugs im Jahr der Erstzulassung. Ein Wechsel kann daher zu einer höheren oder niedrigeren steuerlichen Belastung führen.

Frage: Kann der Sachbezug reduziert werden, wenn das Firmenauto kaum privat genutzt wird?

Antwort: Ja. Wird das Fahrzeug nachweislich weniger als 500 km pro Monat privat gefahren, kann der halbe Sachbezug angesetzt werden. Voraussetzung ist ein lückenloses Fahrtenbuch, das die geringe Privatnutzung eindeutig dokumentiert.

Frage: Gilt der Sachbezug auch bei Homeoffice oder überwiegender beruflicher Nutzung?

Antwort: Ja. Auch bei überwiegender beruflicher Nutzung oder regelmäßigem Homeoffice fällt der Sachbezug an, sobald das Firmenauto privat genutzt werden darf. Bereits die Möglichkeit der Privatnutzung ist steuerpflichtig.

Frage: Was passiert mit dem Sachbezug während eines Krankenstands oder Urlaubs?

Antwort: Solange das Firmenauto weiterhin zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, bleibt der Sachbezug aufrecht. Wird das Fahrzeug jedoch nachweislich beim Arbeitgeber abgestellt und nicht privat genutzt, kann der Sachbezug für diesen Zeitraum entfallen.

Frage: Sind Hybridfahrzeuge beim Sachbezug in Österreich begünstigt?

Antwort: Plug-in-Hybride sind nur dann begünstigt, wenn ihr CO₂-Ausstoß unter dem jeweiligen Grenzwert (2026: 126 g/km) liegt. Ein vollständiger Entfall des Sachbezugs gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit 0 g CO₂-Ausstoß, also reine Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge.