STEINSCHLAG IN DER WINDSCHUTZSCHEIBE: SOFORTMAßNAHMEN & REPARATURTIPPS

05.03.2026
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Ein kurzer Knall und schon ist es passiert: Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe. Was auf den ersten Blick oft harmlos oder gar unscheinbar wirkt, kann schnell zu einem großen Sicherheitsrisiko werden. Doch gerade diese kleinen Schäden haben es in sich, denn sie können sich unbemerkt zu gefährlichen Rissen entwickeln. Breitet sich ein solcher Riss weiter aus, kann die Stabilität der gesamten Windschutzscheibe beeinträchtigt werden. Damit es gar nicht erst soweit kommt, lohnt es sich zu wissen, welche Sofortmaßnahmen wichtig sind und wann eine Reparatur noch möglich ist. In diesem Beitrag erfahren Sie alles darüber, was bei einem Steinschlag zu tun ist, damit Sie unterwegs bestens vorbereitet sind!

Was Sie nach einem Steinschlag tun sollten

Sobald Sie den Steinschlag bemerken, sollten Sie die betroffene Stelle so schnell wie möglich abdichten – so lässt sich vermeiden, dass Schmutz oder Feuchtigkeit in den Riss eindringt und diesen verschlimmert. Dafür eignet sich entweder ein durchsichtiges Klebeband oder speziell dafür vorhergesehene “Steinschlagpflaster”. Achten Sie außerdem darauf, starke Temperaturschwankungen zu vermeiden. Konkret bedeutet das: Keine direkte Heizungsluft auf die Windschutzscheibe und keine Autowäschen (z. B. heißes Wasser bei kälterer Umgebungstemperatur und umgekehrt).

Lassen Sie den Steinschlag dann so schnell wie möglich reparieren, damit sich der Riss nicht weiter ausbreiten kann. Je nach Ausmaß der Beschädigung kann es auch nötig sein, die gesamte Windschutzscheibe austauschen zu lassen.

Wann eine Reparatur möglich ist: Darauf kommt es an

Ob die Windschutzscheibe noch zu retten ist, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Größe: Der Steinschlag darf nicht größer als 25 mm sein, was etwa der Größe einer 2-Euro-Münze entspricht.
  • Position: Der Riss darf zum einen nicht im direkten Sichtfeld des Fahrers bzw. der Fahrerin sein und zum anderen muss ein Abstand von ca. 10 Zentimetern zum Scheibenrand gegeben sein.
  • Art der Beschädigung: Wichtig ist auch, dass nur die äußerste Glasschicht vom Steinschlag betroffen ist.

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden können, bereits Schmutz oder Wasser eingedrungen sind oder sich Risse von der Einschlagstelle aus gebildet haben, ist eine Reparatur nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die gesamte Scheibe ausgetauscht werden.

Kann man einen Steinschlag selbst reparieren?

Da eine intakte Windschutzscheibe entscheidend für eine sichere Fahrt ist, sollte ein Steinschlag nicht in Eigenregie repariert werden. Unsachgemäße Eingriffe können den Schaden vergrößern und seine Ausbreitung damit nur begünstigen. Deshalb gilt: Setzen Sie auf Sicherheit und lassen Sie die Reparatur von einem Profi durchführen – schließlich steht Ihre Sicherheit an erster Stelle!

Bekommt man bei einem Steinschlag trotzdem das Pickerl?

Ein Steinschlag kann bei der „Pickerl“-Überprüfung (§57a-Begutachtung) schnell zum Problem werden. Entscheidend ist in erster Linie, ob die gesetzlichen Reparaturkriterien erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, fällt die Begutachtung sehr wahrscheinlich negativ aus. Wer den Schaden rechtzeitig kontrollieren und gegebenenfalls reparieren lässt, hat beim Termin deutlich bessere Chancen, das Pickerl ohne Schwierigkeiten zu bekommen.

So können Sie Steinschlägen vorbeugen

Vollständig vermeiden lässt sich ein Steinschlag leider nicht – doch es gibt ein paar kleine Maßnahmen, die das Risiko verringern können:

  • Steinschlag-Schutzfolie nutzen: Eine spezielle Folie auf der Windschutzscheibe kann unterwegs zusätzlichen Schutz bieten.
  • Abstand einhalten: Besonders hinter Lkws oder Fahrzeugen mit offener Ladefläche ist genügend Sicherheitsabstand der beste Schutz vor aufgewirbelten Steinchen.
  • Gefahrenzonen meiden: In der Nähe von Baustellen oder Schotterstraßen liegt oft Splitt auf der Fahrbahn. Hier lohnt es sich, besonders defensiv zu fahren.

Sicherheit hat Vorrang

Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist schnell passiert und ebenso schnell sollten Sie auch reagieren. Mit den richtigen Sofortmaßnahmen und einer zeitnahen Reparatur stellen Sie sicher, dass aus einem kleinen Schaden kein großes Problem wird. Achten Sie auf die entscheidenden Kriterien für eine Reparatur, lassen Sie Arbeiten stets von einer Werkstatt durchführen und setzen Sie auf vorbeugende Maßnahmen, um das Risiko zu minimieren. Mit ein wenig Aufmerksamkeit im Fahralltag sind Sie bestens gerüstet, wenn es doch einmal zu einem Steinschlag kommt!

Häufig gestellte Fragen zu Steinschlägen (FAQs)

Frage: Muss ich einen Steinschlag in der Windschutzscheibe meiner Versicherung melden?
Antwort: Steinschläge sind üblicherweise bei einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, weshalb Sie den Schaden unbedingt so schnell wie möglich melden sollten. So haben Sie Klarheit über die Kostenübernahme und das weitere Vorgehen. Tipp: Um Genaueres zu erfahren, empfehlen wir Ihnen unseren Blogbeitrag zum Thema "Steinschlag und Versicherung"!

Frage: Wie viel kostet die Reparatur eines Steinschlages?
Antwort: Bei einer einfachen Steinschlagreparatur sind durchschnittliche Kosten von 50 bis 80 Euro zu erwarten, je nach Aufwand. Muss hingegen die gesamte Windschutzscheibe ausgetauscht werden, liegen die Kosten schnell bei mehreren hundert Euro.

Frage: Was passiert, wenn ich den Steinschlag ignoriere?
Antwort: Wenn Sie den Steinschlag nicht zeitnah beheben lassen, besteht die Gefahr, dass sich der Riss ausbreitet (z. B. durch Erschütterungen, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen). Dadurch könnte im schlimmsten Fall die Stabilität der gesamten Windschutzscheibe in Mitleidenschaft gezogen werden. Zögern Sie also auf keinen Fall, den Steinschlag von einem Profi begutachten zu lassen!

Frage: Muss ich eine neue Vignette kaufen, wenn die Scheibe ausgetauscht wird?
Antwort: Nein, in so einem Fall können Sie einfach eine Ersatzvignette beantragen (z. B. bei Servicestellen der ASFINAG). Dafür benötigen Sie die Reparaturrechnung der Werkstatt, eine Kopie des Zulassungsscheins, die abgelöste Vignette (oder zumindest Teile davon) sowie das ausgefüllte Antragsformular. Wichtig: Ersetzt wird in so einem Fall nur die Jahresvignette!