PENDLERPAUSCHALE 2026 IN ÖSTERREICH: HÖHE, ANSPRUCH & BERECHNUNG

22.04.2026
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Das Pendlerpauschale ist eine wichtige steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer in Österreich. Es steht vielen Österreicher zusätzlich zum Verkehrsabsatzbetrag (dieser wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt) zu. Dass Pendlerpauschale reduziert direkt das zu versteuernde Einkommen und wird durch den Pendlereuro ergänzt.

Was ist das Pendlerpauschale?

Das Pendlerpauschale ist ein Steuerfreibetrag, der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz berücksichtigt. Das bedeutet, dass dieser das Einkommen reduziert, von dem Sie Lohnsteuer bezahlen müssen.

Grundsätzlich werden die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag vergütet. 2026 sind dies 496 Euro, die automatisch bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das „kleine“ oder „große” Pendlerpauschale und den Pendlereuro.

Höhe und Voraussetzungen für Pendlerpauschale

In Österreich ist es abhängig von:

  • Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • Häufigkeit des Pendelns
  • der Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und dies Zumutbarkeit

Der Anspruch besteht auch bei Teilzeitbeschäftigung (anteilig). Er besteht nicht, wenn ein Firmenwagen vorhanden ist, der auch für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort genutzt werden kann.

Pendlerpauschale 2026: Aktuelle Beträge

Ist Ihr Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt und eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest auf dem halben Arbeitsweg möglich beziehungsweise zumutbar, steht Ihnen das kleine Pendlerpauschale zu.

Kleines Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar)

EntfernungMonatsbetragJahresbetrag
20 bis 40 km58 €696 €
> 40 bis 60 km113 €1.356 €
> 40 bis 60 km168 €2.016 €

Großes Pendlerpauschale (Öffis unzumutbar)

Das große Pendlerpauschale steht Ihnen schon ab mindestens 2 Kilometern Distanz von Wohnsitz und Arbeitsplatz zu. Vorausgesetzt, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gegeben oder unzumutbar.

EntfernungMonatsbetragJahresbetrag
2 bis 20 km31 €372 €
>20 bis 40 km123 €1.476 €
> 40 bis 60 km214 €2.568 €
> 60 km306 €3.672 €


Häufigkeit des Pendelns

Damit der volle Anspruch besteht, müssen Sie den Arbeitsweg an mindestens elf Tagen im Monat zurücklegen. Andernfalls besteht lediglich ein anteiliger Anspruch.

Häufigkeit des PendelnsAnteil
mind. 11 pro Monatvolles Pendlerpauschale
8 bis 10 Tage pro Monatzwei Drittel
4 bis 7 Tage pro Monatein Drittel


Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Pendlerpauschale. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsweg einmal in der Woche absolviert wird. Dafür stehen Ihnen ein Drittel des Pendlerpauschales zu. Bei zwei Tagen pro Woche sogar zwei Drittel.

Ebenfalls inkludiert sind Krankenstände und Urlaube, die kein ganzes Kalenderjahr dauern. Während der Karenz gibt es keinen Anspruch auf Pendlerpauschale.

Keine Zumutbarkeit öffentlicherVerkehrsmittel

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt als unzumutbar wenn:

  • zur benötigten Zeit kein öffentliches Verkehrsmittel auf mindestens der halben Strecke verkehrt

  • die einfache Wegstrecke zwischen 60 und 120 Minuten dauert, die entfernungsabhängige Höchstdauer aber überschritten wird (diese liegt bei 60 Minuten, zzgl. einer Minute pro Kilometer der einfachen Wegstrecke)

  • der einfache Weg zur Arbeit mehr als 120 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln braucht

  • Sie im Besitz eines Behindertenpasses gemäß § 29b StVo sind

  • die Unzumutbarkeit im Behindertenpass bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wegen Blindheit oder dauernder Gesundheitsschädigung eingetragen ist

Der Pendlereuro

Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, dem steht zusätzlich auch der Pendlereuro zu. Dieser Absetzbetrag wird direkt von der errechneten Steuer abgezogen. Dieser beträgt ab 2026 6 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wohnen Sie also zum Beispiel 40 Kilometer von Ihrem Arbeitsplatz entfernt, erhalten Sie 240 Euro pro Jahr.

Pendlerpauschale berechnen (2026)

Wie viel beziehungsweise ob Ihnen das Pendlerpauschale zusteht, können Sie mit Hilfe des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln.

Nach der Eingabe bestimmter Daten wird berechnet, ob und in welcher Höhe Ihnen das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen. Dieses Ergebnis gilt als rechtlich bindend. Drucken Sie das Formular aus und geben Sie es unterschrieben Ihrem Arbeitgeber.

Fazit: Pendlerpauschale 2026

Das Pendlerpauschale bleibt auch 2026 eine wichtige steuerliche Entlastung. Nutzen Sie den Pendlerrechner, um Ihren Anspruch exakt zu ermitteln.

FAQ – Häufige Fragen zum Pendlerpauschale 2026

Wie beantrage ich das Pendlerpauschale?

Über den Pendlerrechner berechnen, Formular ausdrucken und beim Arbeitgeber einreichen.

Kann ich Pendlerpauschale rückwirkend geltend machen?

Ja, über die Arbeitnehmerveranlagung ist dies bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich.

Gibt es Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte?

Ja, anteilig je nach Anzahl der Arbeitstage pro Monat.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Pendlerpauschale?

Klein: Öffis sind zumutbar

Groß: Öffis sind unzumutbar oder nicht verfügbar

Wie hoch ist der Pendlereuro 2026?

6 Euro pro Kilometer der einfachen Strecke jährlich.

* In diesem Beitrag geht es um das Pendlerpauschale. Von der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass der sächliche Artikel gesetzlich korrekt ist.